|
Anzahl der einzureichenden Exemplare der Diplomarbeit
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses beschließt in Eilkompetenz folgende Änderung der Prüfungsordnung (PO) des Diplomstudiengangs Mechatronik vom 3. Juni 2004:
|
|
|
Änderung PO §20 Abs. 6 Satz 1: Die Diplomarbeit ist fristgerecht in drei Exemplaren beim Prüfungssekretariat einzureichen; der Abgabezeitraum ist aktenkundig zu machen. |
|
|
Begründung: Das in PO §20 Abs. 6 Satz 1 verlangte vierte Exemplar der Diplomarbeit ist unnötig geworden, weil die Universitätsbibliothek Diplomarbeiten nicht mehr archiviert. |
|
|
Saarbrücken, den 16. Jan. 2008 |
gez. Prof. Dr. Romanus Dyczij-Edlinger Vorsitzender des Prüfungsausschusses |