Anzahl der einzureichenden Exemplare der Diplomarbeit

 

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses beschließt in Eilkompetenz folgende Änderung der Prüfungsordnung (PO) des Diplomstudiengangs Mechatronik vom 3. Juni 2004:

 

Änderung PO §20 Abs. 6 Satz 1: Die Diplomarbeit ist fristgerecht in drei Exemplaren beim Prüfungssekretariat einzureichen; der Abgabezeitraum ist aktenkundig zu machen.

 

Begründung: Das in PO §20 Abs. 6 Satz 1 verlangte vierte Exemplar der Diplomarbeit ist unnötig geworden, weil die Universitätsbibliothek Diplomarbeiten nicht mehr archiviert.

 

Saarbrücken, den 16. Jan. 2008

 

gez. Prof. Dr. Romanus Dyczij-Edlinger

Vorsitzender des Prüfungsausschusses